A39: FDP-Ratsfraktion begrüßt angekündigten Beginn vorbereitender Maßnahmen
Im Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung der Hansestadt Lüneburg hat Frau Schütte von der Autobahn GmbH des Bundes am 25. Februar 2026 den aktuellen Sachstand zum Neubau der A39 vorgestellt. Im Fokus steht dabei die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13. Mai 2026. Gegenstand ist die Klage gegen den 7. Bauabschnitt bei Ehra.
Für Abschnitt 1 im Bereich Lüneburg (Lüneburg Nord – östlich Lüneburg) liegt seit dem 18. Dezember 2024 ein Planfeststellungsbeschluss mit Sofortvollzug vor. Auch hier ist Klage erhoben worden. Nach Darstellung der Autobahn GmbH kommt der Entscheidung in Leipzig eine grundsätzliche Bedeutung zu, da dort zentrale Rechtsfragen verhandelt werden, die auch für weitere Abschnitte maßgeblich sein können.
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Mai wird Strahlkraft haben“, erklärt Frank Soldan, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion. „Wenn grundlegende Rechtsfragen geklärt werden, schafft das mehr Rechtssicherheit für das Gesamtprojekt – auch für den Abschnitt bei Lüneburg.“
Im Ausschuss wurde zudem dargestellt, dass vorbereitende Maßnahmen für Abschnitt 1 vorgesehen sind – vorbehaltlich der gerichtlichen Entscheidungen. Die FDP-Ratsfraktion sieht darin ein wichtiges Signal, dass das Projekt operativ vorbereitet wird.
Cornelius Grimm, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion, betont die überregionale Bedeutung:
„Die A39 ist für Nordostniedersachsen ein zentrales Infrastrukturvorhaben. Sie ist im Bundesverkehrswegeplan als Projekt des vordringlichen Bedarfs eingestuft und soll den Lückenschluss zwischen Lüneburg und Wolfsburg herstellen. Für unsere Region geht es um langfristige Standortperspektiven.“
Aus Sicht der FDP ist die Verkehrsanbindung insbesondere auch im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Hansestadt relevant. „Mit dem bestehenden Gewerbegebiet am Bilmer Berg und weiteren Entwicklungsflächen Bilmer Berg II ist eine leistungsfähige Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz ein wesentlicher Standortfaktor“, so Grimm weiter. „Planungssicherheit ist entscheidend für Investitionen und Arbeitsplätze.“
Die FDP-Ratsfraktion wird die Verhandlung am 13. Mai sowie die weiteren Schritte der Autobahn GmbH aufmerksam begleiten.